ThemenGrünes ForumPersonenPresseTermineKontaktService internImpressum

02/19/03

Cross Border Leasing

Doris Lambertz eröffnet die Veranstaltung und führt in den Begriff ein. CLB ist ein verlockendes Angebot, das aber zunehmend kritisiert wird. Die Stadt Hürth hat inzwischen Abstand genommen von der Verpachtung des Hürther Kanalsystems. In dieser Veranstaltung geht es um Fragen im Zusammenhang mit Angeboten von Lease - and Lease back. Doris Lambertz stellt Helmut Ludwig – Stadtverordneter in Aachen, Dieter Freytag, Kämmerer Brühl, Dr. Werner Rügemer, Journalist als Podiumsteilnehmer vor.

Helmut Ludwig stellt den Aachener Prozess dar. Es ging dort um eine Müllverbrennungsanlage. Das CBL ist die Möglichkeit, eine Anlage auf 99 Jahre zunächst zu vermieten und anschließend auf 25 Jahre zurück zu mieten. Auf die US-Steuervorteile gibt es einen Barwertvorteil. In Aachen allerdings hat es keine Vorteile gebracht, sondern 16 Millionen gekostet. Der Fehler war, eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Vertragskosten zu unterschreiben. Die Einnahmeseite der Berater war sicher, daraufhin hatten sie keinen Druck mehr das Verfahren zu Ende zu bringen. Es hat Steuerrechtsänderungen gegeben, der Barwertvorteil sank, Investoren sind ausgestiegen, andere eingestiegen. Weiterer Fehler war, dieses Leasinggeschäft mit dem Gegenstand der Müllverbrennungsanlage zu machen, die schon verleast war an eine deutsche Leasinggesellschaft, so dass nur noch die Nutzung verleast werden sollte. Dabei war zu 50 Prozent auch Trienekens beteiligt. Kommunalbürgschaften darf es aber nicht für Geschäfte Dritter geben. Dies ist auch Auffassung des Regierungspräsidenten. Das Geschäft ist dann untersagt worden. Für einen Barwertvorteil von 6-7 Millionen DM darf man nicht Verpflichtungen für 99 Jahre eingehen.

Dieter Freytag, Kämmerer in Brühl, erläutert, dass dort aktuell nichts in Richtung Cross Border Leasing ansteht. Er nimmt aber zur Kenntnis, dass ein solches Geschäft in Hürth nicht zustande gekommen ist. Die kommunale Haushaltssitua-tion ist durch Änderungen im Steuerrecht, Aufgabenübertragung und Überlas-tung seit Jahren (Kindergartenplatz, Flüchtlingsunterbringungen) ausgereizt. Die Kommunen werden von Bund und Land alleine gelassen. Hier wird die Möglichkeit gegeben den Barwertvorteil zu erschließen. Er hat eine neutrale Position zum CBL. Die Risiken sind aber gewichtig. Zwei Mietverträge werden abgeschlossen. Die Kläranlage wird an den Investor vermietet, dafür gibt es Mieteinnahmen. Gleichzeitig wird zurückgemietet, wobei der Steuervorteil zum Tragen kommt. Der Steuervorteil wird dann eingerechnet und daraus ergibt sich der Barwertvorteil. Die Kosten müssen vertraglich umgelegt werden und auch die kleinsten Einzelheiten müssen vertraglich geregelt werden. Daher sind die Verträge so umfangreich und abhängig vom US-Steuerrecht, das sich ändern kann. Regelungen für den Ausstieg müssen vorgenommen werden und vertraglich gesichert werden. Die Vorteile aus diesem Geschäft müssten beim Gebührenzahler verbleiben und nicht dazu dienen, den kommunalen Haushalt für ein oder vielleicht zwei Jahre auszugleichen. 100 Millionen Euro beträgt die Mindestsumme, die zum Einstieg in so ein Geschäft an Anlagen vorhanden sein soll. In Brühl ist es bisher nicht so gewesen, dass diese Summe erreicht wurde. Zur Frage der Transparenz: Verträge sind nicht in den Ausschüssen (es gibt jedoch die Möglichkeit der Akteneinsicht). Aktualität für dieses Thema ist jedoch gegeben. Der Erftverband hat einen Cross Border Leasing Vertrag mit US-Unternehmen abgeschlossen. Damit sind alle Kommunen, die dem Erftverband angeschlossen sind, indirekt davon betroffen.

Dr. Rügemer: Die Vertragswerke sind sehr umfangreich und viele Beteiligte sind an einem Vertrag tätig. In Wirklichkeit sind dies nicht zwei Mietverträge, sondern die beteiligten Banken wickeln das Geschäft mehr oder weniger ab. Leasingratenzahlungen finden nicht statt. Das machen die Banken, warum machen die das? Kölner Verkehrsbetriebe machen ein solches Geschäft über einen Barwertvorteil von 12 Millionen DM für 90 Straßenbahnen. Dr. Rügemer ist stutzig geworden, denn der Sitz des Investors ist im US Bundesstaat Delaware. Delaware ist das was in Deutschland Liechtenstein ist, eine Steueroase. Für jeden Vertrag wird ein Trust nach US-Recht gegründet. Alle Trusts haben ihren Sitz in Delaware. Delaware hat eigene Trustformen vergleichbar wie in Liechtenstein eine Stiftung nach Personengesellschaftsrecht. Der Trust wird im Handelsregister eingetragen, namentlich aber nur mit dem Treuhänder, so dass man nicht weiß, wem der Trust gehört. Es gibt nur eingeschränkte Veröffentlichungspflichten (Geschäftsberichte). Diese Trusts sind nicht dem üblichen In-solvenzrecht verpflichtet, können also schnell aufgelöst oder verkauft werden und somit kann auch US-Bundesrecht unterlaufen werden. Die Geschäfte sind nach US-Steuerrecht nicht legal. CBL ist ein Scheingeschäft ohne ökonomische Substanz, denen ein Steuervorteil versagt werden muss. Zurzeit klagt die oberste Steuerbehörde gegen Delaware. Bis jetzt ist aber noch keine Gerichtsentscheidung gefallen. Es gibt aber noch weitere Aspekte: Der US-Trust ist Vertragspartner in allen Transaktionsbeschreibungen. Es ist aber nachgewiesen. dass 80 bis 90 Prozent der Inhaber andere sind. Dies sind im Wesentlichen die deutschen Banken. Dadurch ergibt sich die Tatsache, dass auch die beteiligten deutschen Banken Steuervorteile erhalten. Damit wird dies zum "Nullsummenspiel"

Nach den Eingangsstatements der Referenten begann eine Diskussionsrunde:

Frage aus Hürth:

Wie ist das mit dem Erftverband genauer?

Sind wir nicht mit dabei als Stadt Hürth?

Frage aus Elsdorf:

Beim Kanal war die Gemeinde gegen CBL, bei der Kläranlage ist sie aber über den Erftverband mit dabei: Gilt hier mitgehangen mitgefangen?

Frage aus Frechen:

Wie kann ein Gegenstand zwei Eigentümer haben?

Dass der Erftverband solch ein Geschäft abgeschlossen hat, ist der Kreistagsfraktion heute neu.

Dr. Rügemer: Die großen Banken wie BBC, Deutsche Bank, Daimler Chrysler, sind die Arrangeure dieser kreativen Buchhaltung. Der Investor hat Interesse daran, dass die deutsche Anlage in den Bilanzen steht, weil damit der Kreditrahmen erweitert wird. Damit diese Sicherheit nicht gefährdet wird, muss der Zugriff auf die Anlage über die Laufzeit stattfinden. Es gilt US-Recht, damit sind sie im US-Eigentum. Der Steuervorteil für den Trust beträgt 20-25 Prozent des Gesamtvolumens. Voraussetzung ist, dass die Anlage so wie vereinbart läuft. Wenn der Wert verringert wird, ist der Steuervorteil gefährdet. Es kann dann gekündigt und Schadensersatz verlangt werden, der dem Steuervorteil der Restlaufzeit entsprechen würde. Die lange Laufzeit ist nur deswegen, damit dies als Eigentum anerkannt wird. Der Rückmietvertrag ist wesentlich kürzer. Was passiert, wenn die Stadt nicht zurückkauft? Dann geht das Eigentum an den Trust über und kann an private Betreiber, die dann natürlich gut verdienen können, verkauft werden.

Dieter Freytag: Leasingverträge werden nur über Laufzeiten von 25 Jahren gemacht. Im Vertrag wird festgelegt, dass nach 25 Jahren zurückgekauft werden kann. Dieser Rückkaufpreis ist bereits abgezogen von dem, was die Kommune bekommt. Es gibt juristisches und wirtschaftliches Eigentum. Beim Leasen hängt dies von der Laufzeit ab. Juristischer Eigentümer ist die Kommune (Grundbuch), wirtschaftlicher Eigentümer ist der Investor, sodass auch Ab-schreibungen vorgenommen werden können. Wie kommt der Steuervorteil wieder nach Deutschland? Dies geschieht, indem die deutschen Banken die Steuervorteile in der USA geltend machen.

Helmut Ludwig: Warum brauchen wir kommunale Bürgschaften? Die Banken haben natürlich auch Risiken, die sie absichern müssen. Die Vertragspartner sind für die Änderungen auf ihrer Seite zuständig, auch für die eventuellen Gesetzesänderungen. Niemand kann haftbar gemacht werden, außer den Bürgern. Wenn die Geschäfte platzen wegen den deutschen Gesetze, dann greift die Kommunalbürgschaft. Dies ist der Grund, warum diese Geschäfte nur mit Kommunen funktionieren können.

Frage aus Hürth: Sind die Kommunen nicht in US – Hand?

Frage Uwe Walter: Was kann dagegen sprechen, wenn hier Win-Win-Situationen passieren. Die Kommune macht ein Geschäft und der Trust macht ein Geschäft?

Frage Horst Lambertz: Was ist, wenn ein Kanalnetz verleast ist, muss ich das Kanalnetz als Kommune erhalten? Darf ich Änderungen vornehmen? Was ist, wenn die Einwohnerzahlen sinken, brauche ich dann diese Kläranlagen? Wieso tritt DaimlerChrysler in Hürth auf? Was spielen die Cayman Inseln für eine Rolle, wo die meisten Verträge abgeschlossen werden?

Frage: Ist das Risiko überhaupt gleichmäßig zu verteilen? Dürfen dann Verträge überhaupt abgeschlossen werden?

Frage Hans Peter Schumacher: Was machen wir denn mit dem Bargeldvorteil?

Frage: Was sagt das Land dazu, wenn solche Verträge abgeschlossen werden?

Frage: Sind dies Geschäfte moralisch? Heute ist das Verlangen der Stadt kaum noch zu sichern. Wenn das verleaste Kanalnetz in Ordnung gehalten werden muss, haben die Bürger doch Werterhalt. Wie weit greifen amerikanische Behörden durch auf deutsches Vermögen?

Freytag: Änderungen des Gesetzesrahmens sind unkalkulierbar. Der Barwertvorteil ist auf die Laufzeit gesehen eher gering. Wie sind Veräußerungsgewinne zu verwenden? Ein Defizitausgleich geht auch über geringe Defizitausgleich der Stadt, wenn die Vorteile beim Gebührenhaushalt bleiben. Das Land NRW hält sich bislang zurück. Eine Anzeigepflicht der Kommune existiert nicht. Die Bayern warnen ihre Kommunen vor solchen Geschäften. Eine sog. Risikominimierung ist vorgegeben.

Helmut Ludwig: Warum nicht? Wenn alles klappt ist alles prima. Nur praktisch klappt alles nicht so gut. Die kommunale Seite löffelt am Ende die Suppe aus, wenn etwas schief geht. Im Rahmen des deutschen Rechts machen wir vieles, Steuervorteile für die Stadt müssen erst gesucht werden. Aber bei dem amerikanischem Recht hört es dann auf.

Werner Rügemer: Unmittelbar fällt der Steuervorteil bei den deutschen Banken in den USA an. Auch die anderen Banken sind Globalplayer, die konsolidierte Weltbilanzen machen und Gewinne und Verluste hin- und herschieben. Die Steuern gehen dann auch in Deutschland runter. Die Daimler Bank war für solche Geschichten da. Die Deutsche Bank sichert Dalaware noch einmal über die Cayman Inseln ab. Das gesamte Transaktionsvolumen ist immer höher als die deutschen Unternehmen als Wert in ihrer Bilanz stehen haben. In den USA gehen künftige Einnahmen als Gewinnerwartung in das Vermögen über. Die Bundesregierung sagt, die kommunale Selbstverwaltung ist ein heiliges Gut und somit interessiert es die Bundesregierung nicht. In den Verträgen wird vereinbart, dass die Gewährsträger Land und Bund einem Rating durch die amerikanischen Zuständigen unterliegen. Wenn die als nicht zahlungssicher eingeschätzt werden, müssen zusätzliche Sicherheiten vorgelegt werden. CBL wird nur da gemacht, wo die Kommunen nicht pleite gehen können. Die Regierungspräsiden-ten prüfen diese Verträge nicht genug - eigentlich überhaupt nicht.

Frage Andreas: Fiskalisch-juristische Ebene: wenn Verträge laufen, funktionie-ren sie. Es muss die Frage gestellt werden, ob der Vorteil in die Gebühren ein-gebracht werden oder nicht? Zweite Ebene: Wenn wir sagen: wir geben ein Kanalnetz ab, haben wir dann Angst unseren Einfluss zu verlieren? Dritte Ebene: Wenn wir sagen, dass wir politisch diese Art der Globalisierung nicht wollen, dann sollten wir auch dazu stehen - aus politischer Sicht.

Frage Friederike Seydel: Sind wir nicht auch für die künftige Generation ver-antwortlich?

Frage: Wieso werden diese hohen Risiken von der Aufsicht nicht gesehen?

Frage: Wird nach anderen Risiken auch sonst nicht so gefragt?

Dr. Rügemer: Viele Risiken entstehen durch die lange Laufzeit. Die Branche zitterte vor der Reaktion auf den geplatzten Deal in Aachen. Es sollte nicht bekannt werden. Es ist für die Investoren in den USA noch einmal gut ausgegangen, denn die Weltzeitungen und das Fernsehen haben nicht darüber berichtet. Die Kommunen begeben sich mit den Geschäften in eine Abwärtsspirale. Die dafür verantwortliche Politik muss sagen, dass sie bei diesen Spielen nicht mit-machen.

Freytag: Der Bund haftet nicht für die Kommunen, sondern das Land haftet. Die moralische Argumente zählen für ihn nicht, grundsätzlich sind diese Finanzierungsinstrumente erlaubt. Technische Risiken müssten intensiver und ausge-dehnter beurteilt werden. CBL löst jedoch kein strukturelles Problem.

Ludwig: Kommunale Haushalte sind zur Zeit Monopoli. CBL lenkt von Aufgabenkritik ab. Strukturell muss viel gearbeitet werden. Es geht hierbei um Nachhaltigkeit, um Verantwortlichkeit. Wir finanzieren den Verdienst anderer Länder mit dem Risiko unserer Bürger und das kann es beim besten Willen nicht sein.

Doris Lambertz bedankte sich bei den Referenten für die ausführlichen Darstellungen und auch bei den Besuchern dieser Veranstaltung.